1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DeutschTour GmbH, Touristenstraße 42, 10115 Berlin (nachfolgend "DeutschTour" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Reisende" genannt).
1.2 Abweichende Bedingungen des Reisenden werden nicht anerkannt, es sei denn, DeutschTour stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Reisende DeutschTour den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
2.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch DeutschTour zustande. DeutschTour bestätigt dem Reisenden den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail).
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von DeutschTour vor, an das DeutschTour für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
3.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
3.2 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist DeutschTour berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Reisekatalog bzw. der konkreten Reiseausschreibung und den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch DeutschTour.
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DeutschTour zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert DeutschTour den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann DeutschTour eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von DeutschTour zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von DeutschTour ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was DeutschTour durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. DeutschTour hat die folgende Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt:
5.4 Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die DeutschTour zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Pauschale.
5.5 DeutschTour behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit DeutschTour nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
6.1 DeutschTour kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung ausdrücklich genannt hat und diese nicht erreicht wird. Der Rücktritt kann bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reisenden erklärt werden.
6.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch DeutschTour nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann DeutschTour ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen.
7.1 Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der mitgeteilten Kontaktstelle von DeutschTour anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen.
7.2 Soweit DeutschTour infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
7.3 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, hat er DeutschTour zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von DeutschTour verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.1 Die vertragliche Haftung von DeutschTour für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.2 DeutschTour haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von DeutschTour sind und getrennt ausgewählt wurden.
DeutschTour empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermittelt dem Reisenden entsprechende Angebote. Deren Kosten sind im Reisepreis nicht enthalten.
10.1 DeutschTour informiert den Reisenden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
10.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist DeutschTour verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
11.1 DeutschTour wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn DeutschTour nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.1 DeutschTour weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass DeutschTour nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für DeutschTour verpflichtend würde, informiert DeutschTour die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
12.2 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und DeutschTour die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können DeutschTour ausschließlich an deren Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen von DeutschTour gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DeutschTour vereinbart.
Stand: Oktober 2023